Tarifvertrag zum flexiblen Übergang in die Rente - »Altersteilzeit«
Die tarifliche Altersteilzeit ist für die Beschäftigten in der Metall- und Elektroindustrie ein unverzichtbarer Bestandteil beim Übergang von der Arbeitswelt in den Ruhestand. Wie sehen die einzelnen Quoten aus? Wer kann wann die Altersteilzeit beantragen? Wie ist die Berechnungsgrundlage für den Aufstockungsbetrag? Was kann der Betriebsrat in einer Betriebsvereinbarung regeln? Das Seminar soll Betriebsräten die Details des Tarifvertrags näherbringen, um sie in die Lage zu versetzen, ihrem gesetzlichen Auftrag der Überwachung der Einhaltung tariflicher Normen nachzukommen.
Seminarinhalt
- Allgemeine Aufgaben, § 80 BetrVG
- Überwachung
- Durchführung von Tarifverträgen, § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG
- Förderung Beschäftigung Älterer, § 80 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG - Tarifvertrag zum flexiblen Übergang in die Rente Inhalte und Regelungen des Tarifvertrags
- Aufstockungssätze
- Umsetzungsmöglichkeiten
- Betriebsvereinbarung zum Tarifvertrag - Tarifvertrag Anspruchsvoraussetzungen (TV AVo)
Nutzen
Sie kennen die Details der tariflichen Altersteilzeit und können Beschäftigte entsprechend beraten.
Sie können die Einhaltung des Tarifvertrags »Flexibler Übergang in die Rente« wirksam kontrollieren.
Sie wissen, was Sie in einer Betriebsvereinbarung im Sinne der Beschäftigten regeln können.
Termin | Ort | Für die Region | Details |
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