Flexible Arbeitszeitgestaltung und Zeitkonten
Mitbestimmung des Betriebsrats
Produktivitätssteigerungen, Auslastung, Teilzeit, Auftragsschwankungen, Beschäftigungssicherung, Mehrarbeit, Kurzarbeit, Leistungsanforderungen, Sabbatjahr, Arbeitsteilung. Das alles sind wichtige Anforderungen für den Betriebsrat bei der Gestaltung der Arbeitszeit. Zum einen wollen Unternehmen möglichst flexibel die Auslastungsrisiken auf Beschäftigte übertragen und Arbeitskosten sparen, zum anderen stehen Betriebsratsmitglieder unter dem Druck, möglichst viel Beschäftigung zu sichern und die Gesundheit des Einzelnen zu berücksichtigen.
Seminarinhalt
- Betriebliche Trends in der Arbeitszeitentwicklung und Hintergründe für die Flexibilisierung
- Handlungsmöglichkeiten für Betriebsratsmitglieder und rechtliche Grundlagen für die betriebliche Gestaltung:
- Das Arbeitszeitgesetz und der Tarifvertrag
- Mitbestimmung des Betriebsrats, § 87 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 BetrVG
- Beschäftigungssicherung, § 92a BetrVG
- Ergebnis und Ausübung der Mitbestimmung
- Abschluss einer Betriebsvereinbarung
- Einigungsstelle, § 87 Abs. 2 BetrVG
- Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung nach dem Manteltarifvertrag der Metall- und Elektroindustrie (MTV M+E)
- Normale Vollzeit, Verlängerte Vollzeit, Verkürzte Vollzeit und Teilzeit nach §§ 6 – 10 MTV
- Flexible Arbeitszeitkonten und Langzeitkonten, §§ 18 – 24 MTV
- Zuschlagspflichtige Arbeiten, § 33 MTV
- Grenzen des Arbeitszeitgesetzes und Möglichkeiten der Beschäftigungssicherung
- Absenkung der Arbeitszeit ohne / mit Teilentgeltausgleich nach § 4 TV zur Beschäftigungssicherung M+E
- Übernahme von Ausgebildeten nach § 25 MTV Ausbildung M+E
Nutzen
Sie kennen die gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung.
Sie kennen Ihre Gestaltungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten dabei.
Sie lernen die tariflichen Instrumente im Zusammenhang mit flexibler Arbeitszeitgestaltung zur Förderung und Sicherung von Beschäftigung zu nutzen.
Termin | Ort | Für die Region | Details |
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