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Psychische Erschöpfung:

Ursachen und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats

Teilnahmevoraussetzung

»Einführung in die Betriebsratsarbeit« oder »Teilhabepraxis I«, »Arbeits- und Gesundheitsschutz I«


Referenten

Eva Bockenheimer,

Dr. Phil., Köln

 

Michael Presser,

ehemaliger Betriebsrat, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Coach

 

Immer mehr Beschäftigte leiden an psychischer Erschöpfung oder Burnout. Allgemeine Erschöpfung bis hin zu Depressionen, Zynismus und nachlassender Leistungsfähigkeit greifen in den Unternehmen um sich. Die psychische Erschöpfung ist eine Erscheinung, die sich in Zukunft in der Arbeitswelt weiter ausbreitet. Neue Formen der Arbeitsorganisation, die sich in den Betrieben etablieren, sind eine wesentliche Ursache für permanenten Leistungsdruck und Leistungsverdichtung. Im Seminar werden sowohl die Ursachen und Einflussfaktoren psychischer Erschöpfung als auch die Mitbestimmungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats beleuchtet. Dabei wird auf betriebliche Beispiele aus der Praxis zurückgegriffen.


Seminarinhalt

  • Formen, Symptome und Ursachen psychischer Erschöpfungen
    • Burnout als besondere Form psychischer Erschöpfung
    • Überlastung als wachsende Gefahr im betrieblichen Alltag
    • Leistungsdruck und Leistungsverdichtung durch Formen der Arbeitsorganisation
    • Zusammenhang von persönlichen, emotionalen Beziehungen im Team und den Arbeitsbedingungen im Betrieb
  • Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
    • Prävention und Selbsthilfe im Betrieb
    • Psychische Belastungen in der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG
    • Mitbestimmungsrechte nach §§ 87, 89 – 91 BetrVG und der EU-Gesundheitsrichtlinie
    • Regeln für das Gesundheitsmanagement und das Arbeiten in Teams


Nutzen

Sie haben grundlegendes Wissen über die Ursachen und die kennzeichnenden Symptome für psychische Erschöpfung und Burnout.

 

Sie kennen die Auswirkungen verschiedener Formen der Arbeitsorganisation auf die Gesundheit von Beschäftigten.

 

Sie sind in der Lage, die Mitbestimmungsrechte im Interesse der Beschäftigten anzuwenden, um präventiv diesen Belastungsformen entgegen zu wirken.

TerminOrtFür die RegionDetails 
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