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Familienfreundliche Betriebe

Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats im Überblick

Referenten

Jörg Zuber,

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Konstanz

 

Christina Stobwasser,

Gewerkschaftssekretärin, IG Metall Friedrichshafen-Oberschwaben und Singen

 

Eine Aufgabe des Betriebsrats ist es, die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit zu fördern. Sei es die Betreuung von Kindern oder die Pflege von Angehörigen - diese allgemeine Aufgabe eröffnet ein breites Spektrum an Handlungsfeldern für den Betriebsrat. Das Seminar bietet einen Überblick über die verschiedenen Aspekte des Themas und relevante Beteiligungsrechte des Betriebsrats.


Seminarinhalt

  • Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit als allgemeine Aufgabe des Betriebsrats nach § 80 Abs. 1 Nr. 2b BetrVG
  • Überblick über ausgewählte gesetzliche und tarifliche Regelungen, z. B. zu
    • Elternzeit und Elterngeld
    • Freistellung zur Pflege erkrankter Kinder
    • Arbeitszeitmodellen
  • Relevante Handlungsfelder und Beteiligungsrechte des Betriebsrats, z. B.
    • Arbeitszeit und Arbeitsorganisation
    • Kurzfristige Freistellungen
    • Soziale Einrichtungen
  • Gestaltungsbeispiele und betriebspraktischer Austausch
  • Beteiligung der Beschäftigten an möglichen Regelungen


Nutzen

Sie erhalten einen Überblick über die vielfältigen Handlungsfelder im Zusammenhang mit dem Thema Vereinbarkeit.

 

Sie lernen ausgewählte Mitwirkungsrechte des Betriebsrats dazu kennen.

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