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Betriebsrätemodernisierungsgesetz 2021 – Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Referenten

Eustachio Di Pelo,

Gewerkschaftssekretär, IG Metall Ulm

 

Dr. Jonas Zäh,

Rechtsanwalt, Reutlingen

 

Am 21.05.2021 hat der Deutsche Bundestag das Betriebsrätemodernisierungsgesetz beschlossen. Hieraus ergeben sich einige Änderungen für die Gründung von Betriebsräten sowie die praktische Betriebsratsarbeit.

Das Seminar bietet einen Überblick über die rechtlichen Änderungen sowie hilfreiche Hinweise für die betriebliche Umsetzung.


Seminarinhalt

  • Betriebsratssitzungen per Video- und Telefonkonferenz (§§ 30 ff. BetrVG)
  • Mitbestimmung bei mobiler Arbeit (§ 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG)
  • Stärkung der Mitbestimmung bei Maßnahmen der Berufsbildung (§96 Abs. 1a BetrVG)
  • Einführung und Anwendung von Künstlicher Intelligenz
    • Hinzuziehung von Sachverständigen (§ 80 Abs. 3 BetrVG)
    • Unterrichtungs- und Beratungsrechte des Betriebsrats (§§ 90 Abs. 1 Nr. 3, 95 Abs. 2a BetrVG)
  • Formerfordernisse bei Beschlüssen der Einigungsstelle und Betriebsvereinbarungen (§§ 76 Abs. 3 S. 4, 77 Abs. 2 S. 3 BetrVG i. V. m. § 126a BGB)
  • Einhaltung des Datenschutzes durch den Arbeitgeber (§79a BetrVG)
  • Vereinfachung und Kündigungsschutz bei der Betriebsratswahl
    • Ausweitung des vereinfachten Wahlverfahrens für Kleinbetriebe (§ 14a BetrVG)
    • Wegfall bzw. Absenkung der Stützunterschriften für Kleinbetriebe (§ 14 Abs. 4 BetrVG)
    • Einschränkung der Anfechtungsmöglichkeiten (§ 19 BetrVG)
    • Ausweitung des Kündigungsschutzes für InitiatorInnen der Wahl (§ 15 KSchG)
  • Wegfall der Altersgrenze zum passiven Wahlrecht bei der JAV-Wahl (§§ 60 Abs.1, 61 Abs. 2 S. 1 BetrVG)


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