Der neue Manteltarifvertrag der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg – die Änderungen im Überblick
Bereits in 2018 haben sich die Tarifvertragsparteien der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg auf eine Zusammenführung der Manteltarifverträge der Tarifgebiete Nordwürttemberg/Nordbaden, Südwürttemberg/Hohenzollern und Südbaden verständigt. Die drei Tarifverträge wurden in ein Regelwerk mit Geltung für das gesamte Tarifgebiet Baden-Württemberg überführt. Dabei wurden Regelungen modernisiert und angepasst, bspw. an die aktuelle Rechtsprechung. Der neue Manteltarifvertrag (MTV) tritt zum 01. Januar 2022 in Kraft.
Es gehört zu den allgemeinen Aufgaben des Betriebsrats zu überwachen, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Tarifverträge eingehalten werden. Das erfordert von jedem Betriebsratsmitglied ausreichend Kenntnisse, insbesondere über den für den Betrieb geltenden Manteltarifvertrag. Das Seminar richtet sich an Mitglieder der betrieblichen Interessenvertretungen aus allen Betrieben im Geltungsbereich der Tarifverträge der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg.
Seminarinhalt
- Zusammenwirken von Grundgesetz, Tarifvertragsgesetz, Betriebsverfassungsgesetz und Tarifverträgen
- Struktur und Aufbau des neuen MTV
- Tarifvertragliche Änderungen im Überblick, bspw. bei
- der Freistellung an Heiligabend und Silvester
- dem Krankengeldzuschuss
- Odem Kündigungsschutz sowie der Verdienstsicherung im Alter
- Änderungen im Urlaubsabkommen, insbesondere bei der Übertragung von Urlaub
- Übergangs- und Sonderregelungen nach dem neuen Durchführungs- und
Überleitungstarifvertrag
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