Webinar: Unterweisungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
Das Auftreten der Corona-Pandemie (SARS-CoV-2) führt zu einer erhöhten Gefährdung der Gesundheit in allen Lebensbereichen, so auch in der Arbeitswelt. Arbeitgeber sind verpflichtet, diese außergewöhnliche Gefährdungslage im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen. Viele Maßnahmen können nur ihre Wirkung entfalten, wenn sich die Beschäftigten und Führungskräfte an bestimmte Regeln halten und sich über deren Wichtigkeit im Klaren sind. Daher kommt der Unterweisung eine besondere Bedeutung zu.
Seminarinhalt
- Zusammenhang von Gefährdungsbeurteilung und Unterweisungen unter Berücksichtigung der SARS-CoV-2 Pandemie
- Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte des Betriebsrats bei Unterweisungen nach §87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG i. V. m. § 12 ArbSchG
- Allgemeine Unterweisungen zum Infektionsschutz
- Ausrichtung der Unterweisungen an der konkreten, betrieblichen Situation
- Verlässliche Quellen für weitere Informationen und Unterweisungsinhalte
Nutzen
Sie kennen die Unterweisungsinhalte zum Infektionsschutz bei SARS-CoV-2. Sie wissen, wie Betriebe die Gefährdungsbeurteilung nutzen können, um die Unterweisungen an den Betrieb anzupassen. Dabei kennen Sie Ihre Mitbestimmungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten als Interessenvertretung der Beschäftigten.
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