Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei Kurzarbeit und Beschäftigungssicherung im Überblick
Einige Betriebe der Metall- und Elektroindustrie befinden sich derzeit in konjunkturellen Schwierigkeiten. Teilweise wird darüber nachgedacht, Kurzarbeit einzuführen oder den Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung und -aufbau zur Anwendung zu bringen. Entscheidungen werden dabei häufig unter großem Zeitdruck getroffen. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den Rechtsgrundlagen sowie den finanziellen Auswirkungen für die Beschäftigten ist empfehlenswert. Das Seminar bietet einen Überblick zu den Beteiligungsrechten sowie den Voraussetzungen zur Einführung von Kurzarbeit. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Möglichkeit zur Arbeitszeitabsenkung nach dem Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung und -aufbau der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg (TV Besch). In beiden Themenschwerpunkten wird auch die Frage nach der finanziellen Belastung der Beschäftigten behandelt.
Seminarinhalt
- Förderung und Sicherung von Beschäftigung als Aufgabe des Betriebsrats nach § 80 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG
- Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Einführung konjunktureller Kurzarbeit nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG
- Voraussetzungen für die Einführung nach §§ 95 ff. SGB III
- Finanzielle Auswirkungen für die Beschäftigten
- Überblick zu den tariflichen Sonderregelungen in der Metall- und Elektroindustrie
- Absenkung der Arbeitszeit bei Beschäftigungsproblemen nach § 3 TV Besch
- Tarifliche Anforderungen und Aufgaben der Betriebsparteien
- Finanzielle Auswirkungen für die Beschäftigten
- Konfliktlösung: Tarifliche Schlichtungsstelle und Einigungsstelle
- Überblick zu weiteren Maßnahmen zur Beschäftigungssicherung
Nutzen
Sie erhalten einen Überblick zu den rechtlichen Bestimmungen und den Handlungsmöglichkeiten als Betriebsrat bei der Einführung von Kurzarbeit.
Sie lernen die Anforderungen sowie die Aufgaben als Betriebsrat im Rahmen einer tarifvertraglichen Arbeitszeitabsenkung nach § 3 TV Besch kennen.
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