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Die Brückenteilzeit und ihre Bedeutung für die Betriebsratspraxis

Teilnahmevoraussetzung

»Einführung in die Betriebsratsarbeit«


Referenten

Martin Eberhard

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Reutlingen

 

Im Teilzeit- und Befristungsgesetz gilt seit dem 1. Januar 2019 ein Anspruch auf eine zeitlich begrenzte Teilzeitarbeit. Mit dieser Brückenteilzeit können Anspruchsberechtigte ihre Arbeitszeit für einen begrenzten Zeitraum verringern. Damit kann eine Rückkehr zur ursprünglichen Arbeitszeit gewährleistet werden. Im Seminar werden die gesetzlichen Änderungen vermittelt sowie ihre Bedeutung für die praktische Betriebsratsarbeit erörtert. Dabei wird auch das Verhältnis zu bestehenden tarifvertraglichen Regelungen der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg behandelt.


Seminarinhalt

  • Einführung und erster Überblick
    • Die gesetzliche Regelung im Überblick
    • Hinter- und Erwägungsgründe für die Regelung
  • Teilzeitmodelle
    • Überblick über anderweitige Teilzeitmodelle (Elternzeit, Pflegezeit etc.) / Einordnung der Brückenteilzeit in das System der Teilzeitansprüche
    • Befristungsrecht und »Teilzeitfalle«
  • Brückenteilzeit
    • Darstellung der Regelung der Brückenteilzeit im Teilzeit- und Befristungsgesetz
    • Geltungsbereich der Brückenteilzeit
    • Anspruchsvoraussetzungen der Brückenteilzeit
    • Formelle Voraussetzung der Brückenteilzeit (Antrag / Antragsfristen etc.)
    • Darstellung der Ablehnungsgründe durch den Arbeitgeber
    • (Gerichtliche) Durchsetzung des Brückenteilzeitanspruchs
    • Erneute Brückenteilzeit und die Voraussetzungen
  • Ausschreibung, Erörterung und Information über freie Arbeitsplätze (§ 7 TzBfG)
    • Überblick über die Regelung des § 7 TzBfG (Regelungsinhalt und Systematik)
    • Anspruch des Arbeitnehmers auf Erörterung
  • Brückenteilzeit und verkürzte Vollzeit
    • Verhältnis Brückenteilzeit zu tariflichen Regelungen allgemein
    • Darstellung verkürzte Vollzeit (§ 7.3 ÄTV zum MTV M+E)
    • Verhältnis Brückenteilzeit zur tariflichen verkürzten Vollzeit
  • Besonderheiten bei der Arbeit auf Abruf (§ 12 TzBfG)
  • Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei der Brückenteilzeit


Nutzen

Sie kennen die gesetzlichen Neuerungen im Teilzeit- und Befristungsgesetz.

Sie können die Beschäftigten bei ihren Teilzeitanträgen unterstützen und beraten.

Sie lernen Ihre Handlungsmöglichkeiten als Betriebsrat in Teilzeitfragen kennen.

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