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Die Geschäftsführung des Betriebsrats:

Kosten, Sachaufwand und Haftung

Teilnahmevoraussetzung

»Einführung in die Betriebsratsarbeit«


Referenten

EHZ Rechtsanwälte

Reutlingen

 

Die Kosten, die für eine sachgerechte und ordnungsgemäße Durchführung der Betriebsratsarbeit erforderlich sind, trägt der Arbeitgeber. Das können beispielsweise Reise- und Schulungskosten sein, erforderliche Fachliteratur für die Betriebsratstätigkeit, Büropersonal und Büroausstattung oder die Bestellung von Sachverständigen. Rund um die Themen Kosten, Sachaufwand und Haftung des Betriebsrats werden Fragen beantwortet, über Streitigkeiten und Rechtsprechungen berichtet und rechtliche Grundlagen vermittelt.

 


Seminarinhalt

  • Kosten der Betriebsratstätigkeit, § 40 BetrVG
    • Kosten des Betriebsrats
    • Allgemeine Geschäftsführung
    • Rechtsverfolgung
    • Aufwendungen der einzelnen Betriebsratsmitglieder
    • Reisekosten
    • Führung von Rechtsstreitigkeiten
    • Schulungskosten
  • Sachaufwand und Büropersonal
    • Büroräume und Büroausstattung
    • Informations- und Kommunikationstechnik, technische Hilfsmittel
    • Fachliteratur
    • Büropersonal
    • Streitigkeiten
  • Sachverständige
    • Sachverständige, Rechtsanwälte und Auskunftspersonen, § 80 Abs. 3 BetrVG
    • Berater bei Betriebsänderungen, § 111 Satz 2 BetrVG
  • Vermögensrechtliche Stellung und Haftung des Betriebsrats

 


Nutzen

Sie haben einen umfassenden Überblick über die Regelungen der Kosten rund um die Betriebsratsarbeit und können die Durchführung der Betriebsratsarbeit entsprechend planen.

 

Kenntnisse über die vermögensrechtliche Stellung und die Haftung des Betriebsrats geben Sicherheit bei der Planung und Organisation der vielfältigen Aufgaben und Pflichten der Betriebsratsarbeit.

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