Gefährdungsbeurteilung beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten
Die Technische Regel ASR V3 legt fest, wie eine Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsstätten durchzuführen ist. Schon in der Planungsphase soll mit der Gefährdungsbeurteilung begonnen werden. Im Zusammenhang mit der Arbeitsstättenverordnung, dem Arbeitsschutzgesetz und dem Betriebsverfassungsgesetz stehen dem Betriebsrat weitreichende Mitbestimmungsmöglichkeiten zur Verfügung.
Seminarinhalt
- Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen bei Arbeitsstätten
- Berücksichtigung von Belastungen bereits bei der Planung von Arbeitsstätten, bei Umbaumaßnahmen und bei Umzügen
- Rechtliche Grundlagen: BetrVG, ArbSchG und Gefährdungsbeurteilung im Zusammenhang mit der Arbeitsstättenverordnung und Technischen Regeln
- Rechtliche Einordnung der Technischen Regeln und der Arbeitsstättenverordnung
- Bedeutung der ASR (Technische Regeln für Arbeitsstätten)
Nutzen
Sie lernen die Inhalte der technischen Regel ASR V3 kennen.
Sie wissen, wie Arbeitsschutzgesetz, Verordnungen und Betriebsverfassung zusammenwirken.
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