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Die betriebliche Organisation des Arbeitsschutzes als Grundlage des Betriebsratshandelns

Teilnahmevoraussetzung

Betriebsräte I oder Teilhabepraxis I, Arbeits- und Gesundheitsschutz I


Um die Sicherstellung und kontinuierliche Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu gewährleisten ist der Arbeitgeber verpflichtet, geeignete Arbeitsschutzorganisationen im Betrieb vorzuhalten. Dazu gehören sowohl die Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit als auch die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten. Die Einbindung der Führungskräfte ist verpflichtend und notwendig, damit die Beschäftigten ihren Mitwirkungspflichten nachkommen können. Kurzum: die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes ist die zentrale Grundlage im Arbeitsschutzrecht. Der Betriebsrat hat bei der Ausgestaltung der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation umfangreiche Mitbestimmungsrechte.

 


Seminarinhalt

  • Zusammenarbeit mit Werksärzten und Sicherheitsfachkräften
  • Mitbestimmung bei der Organisation des Arbeitsschutzes, § 87 BetrVG
  • Kennenlernen der Akteure und Rollen im Betrieb
  • Organisation der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG
     


Nutzen

Sie lernen die Grundlagen der Organisation des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes kennen.

 

Sie erfahren anhand der DGUV-V2-Regel, wie der Betreuungsbedarf durch Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte geregelt werden kann.

 

Anhand des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) lernen Sie die Aufgaben der Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte kennen. Die Rolle der Sicherheitsbeauftragten ist in der Sozialgesetzgebung geregelt und wird im Seminar thematisiert.

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