Durchsetzung der Rechte des Betriebsrats
Verletzung von Mitbestimmungsrechten verhindern und Rechte wirksam durchsetzen
Der Betriebsrat hat nach dem Betriebsverfassungsgesetz eine Vielzahl von Mitwirkungsrechten. Nicht selten muss er allerdings feststellen, dass die gesetzlichen Rechte nicht beachtet werden oder gegen bestehende Betriebsvereinbarungen verstoßen wird. Rechtliche Schritte werden trotzdem eher selten eingeleitet. Aus Unsicherheit über die rechtliche Lage verzichtet der Betriebsrat zudem bei Verhandlungen über eine neue Betriebsvereinbarung häufig auf die Anrufung einer Einigungsstelle, obwohl hierdurch ggf. ein besseres Ergebnis erzielt werden kann. Im Seminar werden Grundlagen über die Möglichkeiten einer rechtlichen Durchsetzung von Beteiligungsrechten des Betriebsrats vermittelt. Aktuelle Rechtsprechungen zu den genannten Themen werden ebenso behandelt.
Seminarinhalt
- Einigungsstellenverfahren nach § 76 BetrVG
- Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, § 76 Abs. 1 BetrVG
- Zusammensetzung der Einigungsstelle, § 76 Abs. 2 BetrVG
- Einigungsstellenverfahren und mögliche Ergebnisse, § 76 Abs. 5 BetrVG
- Einigungsstellenverfahren vor dem Hintergrund einer Betriebsänderung nach § 111 BetrVG i.V.m. § 112 BetrVG
- Beschlussverfahren
- Beschlussverfahren nach §§ 80 ff. ArbGG
- Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche in Arbeitsgerichtsverfahren nach § 23 BetrVG
- Das Eilverfahren (Einstweilige Verfügung) nach den §§ 62, 85 ArbGG und §§ 935 ff. ZPO
- Ordnungswidrigkeitsverfahren und Bußgeldvorschriften nach § 121 BetrVG
Nutzen
Sie kennen die rechtlichen Grundlagen und erlangen Sicherheit für die Durchsetzung der bestehenden Rechte in einer Einigungsstelle oder durch die Einleitung eines arbeitsrechtlichen Beschlussverfahrens.
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