Psychische Gesundheit der Beschäftigten – Baustein D
Vom Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung zur Maßnahmenumsetzung
Mit den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung beginnt der Hauptteil der betrieblichen Arbeit erst so richtig. Die Arbeitsbedingungen wurden erfasst und beurteilt, aber wie kommt man jetzt zu sinnvollen Maßnahmen? Bei der Umsetzung der ganzheitlichen Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG kommt der Prozess an dieser Stelle häufig ins Stocken. In der Praxis gibt es verschiedene Möglichkeiten, Maßnahmen zu entwickeln. Der Betriebsrat hat bei der Auswahl geeigneter Maßnahmen nach § 5 ArbSchG i. V. m. § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht. Es geht darum, Maßnahmen umzusetzen, die in der betrieblichen Praxis wirken. Im Baustein D werden deshalb verschiedene Möglichkeiten der Maßnahmenableitung vorgestellt. Es wird vermittelt, was notwendig ist, damit die Maßnahmen umgesetzt, auf Umsetzung kontrolliert und nachhaltig auf Wirksamkeit überprüft werden können.
Seminarinhalt
- Rechtsgrundlagen zur Mitbestimmung bei der Auswahl von Maßnahmen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG
- Arbeitswissenschaftliche und andere Quellen für gezielte Maßnahmenableitung zu psychischen Belastungen
- Vorschläge der GDA (Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie)
- Vorgehen bei der Maßnahmenableitung
- Ergebnisdarstellung und Umgang mit den Ergebnissen
Nutzen
Sie wissen, wie Sie mit den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen weiter umgehen können.
Sie kennen verschiedene Möglichkeiten, um die Maßnahmen gemeinsam mit den Beschäftigten entwickeln zu können.
Sie lernen, worauf es ankommt, damit die Maßnahmen in der Praxis umgesetzt und wirksam werden.
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