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Betriebsänderung rechtzeitig erkennen

Teilnahmevoraussetzung

»Einführung in die Betriebsratsarbeit«


Referenten

Jörg Zuber,

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Konstanz

 

Der Betriebsrat ist in seinem Tagesgeschäft häufig mit Betriebseinschränkungen, Verlagerungen, Stilllegungen, Umstrukturierungen, Spaltungen von Betrieben, der Einführung neuer Produktionsmethoden etc. konfrontiert. Diese haben oft erhebliche Nachteile für die Beschäftigten zur Folge und lösen gleichzeitig Beteiligungsrechte des Wirtschaftsausschusses und des Betriebsrats aus. Das Betriebsverfassungsgesetz bietet dem Betriebsrat in diesen Fällen umfangreiche Informations- und Mitwirkungsrechte. Diese beschränken sich nicht alleine auf das Aushandeln eines Sozialplans. Vielmehr kann der Betriebsrat bereits im Vorfeld darauf hinwirken, dass Nachteile für die Beschäftigten und Personalabbau verhindert werden können. Die Seminarinhalte werden auf Grundlage und unter Einbeziehung insbesondere der folgenden gesetzlichen Bestimmungen vermittelt: § 111 BetrVG, § 112a BetrVG, § 613a BGB, § 113 BetrVG, § 106 BetrVG, § 90 BetrVG, § 80 Abs. 3 BetrVG und § 92a BetrVG.


Seminarinhalt

  • Vorliegen einer Betriebsänderung
  • Arten von Betriebsänderungen (Verlagerungen, Stilllegungen, Spaltung, Umstrukturierung von Betrieben oder Betriebsteilen, Einführung neuer Produktionsmethoden etc.)
  • Personalabbau als Betriebsänderung
  • Betriebsübergang und Unternehmensumwandlungen
  • Nachteile für die Beschäftigten
  • Rechtzeitige und umfassende Information des Wirtschaftsausschusses und des Betriebsrats
  • Beratung mit dem Betriebsrat
  • Hinzuziehung von Sachverständigen und Beratern
  • Vorschläge zur Beschäftigungssicherung
  • Folgen der Missachtung von Beteiligungsrechten
  • Verhandlungsvor- und nachbereitung / strategische Überlegungen

 


Nutzen

Sie lernen zu erkennen, ob und wann eine Betriebsänderung vorliegt.

 

Sie wissen, welche Informations- und Mitwirkungsrechte Sie als Betriebsrat haben und wie Sie diese zum Schutze der Beschäftigten einsetzen können.

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