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Bildungsplanung und Beschlussfassung des Betriebsrats nach § 37 Abs. 6 und 7 BetrVG

Teilnahmevoraussetzung

»Einführung in die Betriebsratsarbeit«


Referenten

Martin Eberhard

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Reutlingen

 

Alexandra Ulbrich,

Bildungskooperation Alb-Donau-Bodensee e. V., Meckenbeuren

 

Fundiertes Fachwissen ist für eine wirksame Interessenvertretung das A und O. Vielfach wird der Betriebsrat mit komplexen Fragestellungen konfrontiert. Auch für eine kompetente Arbeit in Ausschüssen benötigen Betriebsratsmitglieder das erforderliche Spezialwissen. Daher kann ein Betriebsratsgremium auf eine sorgfältige Bildungsplanung nicht verzichten. Im Seminar wird veran­schaulicht, wie eine systematische, bedarfsorientierte Bildungsplanung erfolgen kann. Außerdem erfahren die Teilnehmenden, wie die Freistellung und Teilnahme an Bildungsveranstaltungen nach § 37 Abs. 6 und 7 BetrVG rechtssicher umgesetzt werden kann.

 


Seminarinhalt

  • Bildungssplanung als strategische Aufgabe des Betriebsrats
    • Zentrale Fragestellungen der Bildungsplanung
    • Ermittlung des Bildungsbedarfs des Gremiums sowie einzelner Betriebsratsmitglieder
    • Berücksichtigung persönlicher und betrieblicher Rahmenbedingungen
  • § 37 Abs. 6 und 7 BetrVG als Anspruchsgrundlage für die Teilnahme der betrieblichen Interessenvertretung an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen
    • Grundsätze und Systematik der Freistellung nach § 37 Abs. 6 und 7 BetrVG
    • Besonderheiten bei der Teilnahme an Schulungen außerhalb der Arbeitszeit
    • Berücksichtigung betrieblicher Notwendigkeiten
    • Ordnungsgemäße Beschlussfassung und formgerechte Abwicklung
    • Zeitlicher und inhaltlicher Anspruch eines Betriebsratsmitglieds
    • Streitigkeiten
    • Übersicht über die aktuelle Rechtsprechung

 

 


Nutzen

Der gesamte Weiterbildungsbedarf im Betriebsrat und in seinen Ausschüssen kommt ­verstärkt in Ihren Fokus.
Sie erhalten im Seminar wertvolle Handlungshilfen für die Qualifizierung und Kompetenz­entwicklung des Teams.
Sie können die erforderlichen Beschlüsse über die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen rechtssicher fassen.

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