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Teilhabepraxis II

Beschäftigungssicherung und Arbeitsgestaltung für Menschen mit Behinderung

Teilnahmevoraussetzung

»Teilhabepraxis I« oder »Einführung in die Betriebsratsarbeit«


Die Teilhabe (schwer-)behinderter, kranker und älterer Menschen am Arbeitsleben ­durchzusetzen ist in Zeiten von Arbeitsstellenabbau, Rationalisierung und Zunahme an so­genannten prekären Arbeitsverhältnissen eine zentrale Aufgabe von Interessenvertretungen. Die Schwerbehindertenvertretung und der Betriebsrat benötigen dazu Strategien, um die ­vorhandenen und neuen Instrumente umzusetzen. Im Seminar werden die notwendigen ­Kenntnisse aus dem Seminar »Teilhabepraxis I« vertieft, Verhandlungs- und Umsetzungs­schritte ent­wickelt und Gestaltungsgrundsätze für gesundheitsförderliche und behinderungsgerechte Arbeit thematisiert.


Seminarinhalt

  • Bestandsaufnahme zur betrieblichen und gesellschaftlichen Situation behinderter und älterer Menschen

  • Die Beschäftigungs-, Prüf- und Einstellungspflicht des Arbeitgebers

  • Die Beteiligungsrechte der Schwerbehindertenvertretung und Rechte der schwerbehinderten Menschen

  • Zusammenarbeit von Schwerbehindertenvertretung und Betriebsrat im Bereich der personellen Angelegenheiten zur individuellen Sicherung der Beschäftigung von behinderten Menschen

  • Integration, Prävention und Rehabilitation: Aufgabenstellung der Interessenvertretungen

  • Behindertengerechte Gestaltung der Arbeit, des Arbeitsplatzes und der Arbeitsumgebung im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Betrieb

  • Maßnahmen, Hilfen und Leistungen (finanzielle Mittel) zur Umsetzung eines behinderungs-, gesundheits- und alter(n)sgerechten Arbeitsplatzes

     


Nutzen

Sie lernen gemeinsam mit dem Betriebsrat dazu beizutragen, dass bei der Begründung, Ausgestaltung und Be­endigung von Arbeitsverhältnissen die Interessen der schwer­behinderten und behinderten Beschäftigten angemessen berücksichtigt werden.

 

Sie kennen die Leistungen der Sozial­versicherungsträger und wissen, welche finanziellen Fördermittel und Maßnahmen zur Gestaltung ergonomischer Arbeitsplätze und zum Erhalt der Arbeitsfähigkeit ergriffen werden können.

 


 

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