Teilhabepraxis II
Beschäftigungssicherung und Arbeitsgestaltung für Menschen mit Behinderung
Die Teilhabe (schwer-)behinderter, kranker und älterer Menschen am Arbeitsleben durchzusetzen ist in Zeiten von Arbeitsstellenabbau, Rationalisierung und Zunahme an sogenannten prekären Arbeitsverhältnissen eine zentrale Aufgabe von Interessenvertretungen. Die Schwerbehindertenvertretung und der Betriebsrat benötigen dazu Strategien, um die vorhandenen und neuen Instrumente umzusetzen. Im Seminar werden die notwendigen Kenntnisse aus dem Seminar »Teilhabepraxis I« vertieft, Verhandlungs- und Umsetzungsschritte entwickelt und Gestaltungsgrundsätze für gesundheitsförderliche und behinderungsgerechte Arbeit thematisiert.
Seminarinhalt
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Bestandsaufnahme zur betrieblichen und gesellschaftlichen Situation behinderter und älterer Menschen
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Die Beschäftigungs-, Prüf- und Einstellungspflicht des Arbeitgebers
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Die Beteiligungsrechte der Schwerbehindertenvertretung und Rechte der schwerbehinderten Menschen
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Zusammenarbeit von Schwerbehindertenvertretung und Betriebsrat im Bereich der personellen Angelegenheiten zur individuellen Sicherung der Beschäftigung von behinderten Menschen
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Integration, Prävention und Rehabilitation: Aufgabenstellung der Interessenvertretungen
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Behindertengerechte Gestaltung der Arbeit, des Arbeitsplatzes und der Arbeitsumgebung im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Betrieb
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Maßnahmen, Hilfen und Leistungen (finanzielle Mittel) zur Umsetzung eines behinderungs-, gesundheits- und alter(n)sgerechten Arbeitsplatzes
Nutzen
Sie lernen gemeinsam mit dem Betriebsrat dazu beizutragen, dass bei der Begründung, Ausgestaltung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen die Interessen der schwerbehinderten und behinderten Beschäftigten angemessen berücksichtigt werden.
Sie kennen die Leistungen der Sozialversicherungsträger und wissen, welche finanziellen Fördermittel und Maßnahmen zur Gestaltung ergonomischer Arbeitsplätze und zum Erhalt der Arbeitsfähigkeit ergriffen werden können.
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