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Arbeitsrecht für Betriebsratsvorsitzende, Stellvertreter und Freigestellte

Teilnahmevoraussetzung

Betriebsräte I, Grundkenntnisse des Arbeitsrechts, wie sie in den Grundlagenseminaren vermittelt werden, sind erwünscht.


Hinweis

Für alle Mütter und Väter: Das Seminar vom 29.10. - 03.11.2017 bieten wir mit Kinderbetreuung an.

Die Zimmerbelegung kann im Notfall in einem nahe gelegenen Hotel erfolgen. In diesem Fall ändern sich die Preise für Übernachtung und Verpflegung.

Die Arbeit des Betriebsrats wird im Gremium erledigt. Trotzdem sind Betriebsratsvorsitzende besonders gefordert. Gerade in kleineren und mittleren Unternehmen sind sie oft der erste Anlaufpunkt für die Beschäftigten. In allen Unternehmen sind sie der erste Ansprechpartner für den Arbeitgeber. An den Betriebsratsvorsitzenden liegt es, den Überblick zu haben und Fristen im Blick zu behalten. Sie sind auf dem Gebiet des Arbeitsrechts gefordert, juristische Inhalte zu verstehen und richtig zu interpretieren. Im Seminar besprechen wir, was Betriebsratsvorsitzende wissen sollten. Betriebsbezogene Fragestellungen, mit denen sich Betriebsratsvorsitzende häufig beschäftigen müssen, werden unter die Lupe genommen.
 


Seminarinhalt

  • Was der Betriebsrat immer wissen muss
    • Begriffe: Betrieb, Unternehmen, Konzern 
    • Anspruchsgrundlagen im Arbeitsrecht 
  • Gesellschaftsrecht und juristische Zusammenhänge
    • Unternehmensorganigramm erarbeiten und verstehen 
    • Wann ist ein GBR zu bilden, wann kann ein KBR gebildet werden 
    • Der Gemeinschaftsbetrieb (§ 1 Abs. 2 BetrVG) 
  • Die Rechtsstellung der Betriebsratsvorsitzenden mit Praxishinweisen zur Geschäftsführung 
  • Fristen, die Vorsitzende im Blick haben müssen
    • Fristen bei Kündigungsklagen, § 102 BetrVG und § 99 BetrVG 
    • Verfallfristen, Verjährungsfristen 
    • Fristberechnungen 
  • Rechtssichere Betriebsvereinbarungen
    • Mängel/Unwirksamkeit 
    • Konkurrenz von Betriebsvereinbarungen im Betrieb/Unternehmen/Konzern 
    • Tipps für die Praxis 
  • Kündigungen und Betriebsänderungen
    • Betriebsbedingte Kündigung; Änderungskündigung 
    • Die Sozialauswahl 
    • Der Sozialplan 
  • Fragen zum Betriebsübergang (§ 613a BGB): Tarifliche Fragestellungen, Geltung von Betriebsvereinbarungen und individualrechtliche Auswirkungen 
  • Die Haftung des Betriebsrats; Folgen
    • Der Umgang mit Geschäftsgeheimnissen (§ 79 BetrVG), Insiderinformationen 
    • Der Umgang mit dem Datenschutz (Personaldaten, IT etc.) 
  • Wo und Wie bekomme ich als Betriebsrat Hilfe
    • Sachverständige und Berater 
    • Gewerkschaft und gewerkschaftliche Einrichtungen 
    • Behörden und Ämter (Rentenversicherung, Agentur für Arbeit, Integrationsamt etc.)
       


Nutzen

Sie sind fit in arbeitsrechtlichen Fragestellungen und können Ihren Aufgaben nach dem BetrVG besser nachkommen. 

Sie haben mehr Leitungskompetenz und können sicherer auftreten.
 

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