Gesetzliche und tarifliche Bestimmungen des Urlaubsrechts und die Beteiligungsrechte des Betriebsrats
Beim Thema Urlaub werden dem Betriebsrat zwei unterschiedliche Rollen zuteil. Einerseits ist Urlaub – sei es gesetzlich oder tariflich – ein individueller Anspruch. Dabei kann der Betriebsrat eine beratende Funktion haben, ganz im Sinne seiner Aufgaben nach § 80 BetrVG über die Einhaltung von gültigen Rechtsvorschriften zu wachen. Andererseits gibt es einige, kollektivrechtliche Fragestellungen, die der Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegen, bspw. im Falle von Werksferien. Im Seminar erhalten die Teilnehmenden einen Überblick über die Rechtsgrundlagen des Urlaubsrechts. Dabei werden sowohl die gesetzlichen als auch die tariflichen Bestimmungen, u. a. des Manteltarifvertrags der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg, behandelt. Die Aufgaben und Beteiligungsrechte des Betriebsrats bilden einen weiteren Schwerpunkt.
Seminarinhalt
- Gesetzlicher und tariflicher Urlaubsanspruch:
- Dauer und Lage
- Übertragbarkeit und Abgeltung
- Beilegung von Konflikten
- Arbeitsunfähigkeit im Urlaub
- Unterschied: Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld
- Beteiligungsrechte des Betriebsrats, insbesondere gemäß § 87 BetrVG
- Mögliche Inhalte und Grenzen einer Betriebsvereinbarung nach § 77 BetrVG
- Betriebspraktischer Austausch
Nutzen
Sie lernen die gesetzlichen und tariflichen Rechtsgrundlagen des Urlaubsrechts kennen.
Sie wissen, welche Mitwirkungsmöglichkeiten der Betriebsrat in Urlaubsfragen hat.
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