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Übertariflich Beschäftigte und AT-Angestellte

Sicherheit durch Mitbestimmung und Mitwirkung des Betriebsrats

Teilnahmevoraussetzung

»Einführung in die Betriebsratsarbeit«


Referenten

EHZ Rechtsanwälte

Reutlingen

 

Die Anzahl der Beschäftigten mit Verträgen, die scheinbar über den Tarifvertrag hinaus gehen und häufig als AT-Verträge (außertarifliche Verträge) bezeichnet werden, wird stetig größer. Beim Betriebsrat und den Beschäftigten bestehen große Unsicherheiten, wie mit diesem Thema umzugehen ist. Der Betriebsrat fühlt sich oft nicht zuständig und die Beschäftigten glauben, dass die Tarifverträge für sie nicht gelten und sehen den Betriebsrat nicht als ihre Interessenvertretung an.


Seminarinhalt

  • Begriff des außer- bzw. übertariflichen Beschäftigten
  • Abgrenzung zu leitenden Angestellten
  • Begründung der außer- bzw. übertariflichen Eigenschaft
  • Wirkung des Tarifvertrags auf außer- bzw. übertarifliche Verträge
  • Aufhebung der außer- bzw. übertariflichen Eigenschaft
  • Arbeitszeit für Beschäftigte mit außer- bzw. übertariflichen Verträgen
  • Einfluss des Betriebsrats durch das Betriebsverfassungsgesetz auf außer- bzw. übertarifliche Verträge
  • Entgeltgrundsätze nach § 87 Abs. 10 BetrVG
  • Vertragsgestaltung / Vertragsklauseln

 


Nutzen

Sie erhalten umfassende Informationen über Entlohnungsgrundsätze von außer- bzw. übertariflichen Beschäftigten und deren Bedeutung.

 

Sie kennen die Geltungsbereiche von Tarifverträgen sowie deren Einfluss und Auswirkung auf die Verträge und Arbeitsbedingungen von außer- bzw. übertariflichen Beschäftigten.

 

Sie lernen die Möglichkeiten des Betriebsrats bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen kennen und sind kompetenter Ansprechpartner bei Fragen von Entgeltgrundsätzen für diesen Personenbereich.

 

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