4_napravnik.jpg

Mitbestimmung bei Leiharbeit - Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats

Teilnahmevoraussetzung

Betriebsräte I


Referenten

Helene Sommer,

1. Bevollmächtigte, IG Metall Friedrichshafen-Oberschwaben und Singen

 

Frederic Striegler

2. Bevollmächtigter, IG Metall Friedrichshafen-Oberschwaben und Singen

 

Eine Vielzahl von Arbeitgebern greift auf Leiharbeit zurück anstelle der Einstellung von Stammbeschäftigten. Die Arbeitsbedingungen vom Leiharbeitnehmenden gestalten sich dabei in der Regel wesentlich schlechter. Die gesetzlichen und tarifvertraglichen Regelungen ermöglichen dem Betriebsrat hierauf Einfluss zunehmen. Im Seminar werden die wichtigsten Rechtsgrundlagen  zum Einsatz von Leiharbeit vermittelt. Dazu zählen das in 2017 reformierte Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, die Mitbestimmungsmöglichkeiten nach Betriebsverfassungsgesetz und die bestehenden tarifvertraglichen Regelungen.

 


Seminarinhalt

• Regelungen zur Leiharbeit nach Arbeitnehmer- überlassungsgesetz

 - Neue Organisations- und Monitoringpflichten

 - Dauer der Höchstüberlassung

• Tarifvertragliche Regelungen zur Leiharbeit nach IGZ, BAP und Tarifvertrag LeiZ
   der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg

• Beteiligungsrechte des Betriebsrats

 - § 87 BetrVG: Mitbestimmungsrechte

 - § 80 BetrVG: Allgemeine Aufgaben

 - § 92 BetrVG: Personalplanung

 - § 99 BetrVG: Zustimmungsverweigerungsrecht

• Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats

 


Nutzen

Sie sind vertraut mit den rechtlichen Neuerungen zur Arbeitnehmerüberlassung ebenso wie den bestehenden tarifvertraglichen Regelungen.

Sie kennen Ihre Beteiligungsrechte sowie Handlungsmöglichkeiten als Betriebsrat beim Einsatz von Leiharbeit.

TerminOrtFür die RegionDetails 

Unsere Website verwendet Cookies. Sie helfen uns dabei, unser Angebot nutzerfreundlicher, effektiver und sicherer zu machen.