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Workshop: Die Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats bei Einstellungen

Teilnahmevoraussetzung

Betriebsräte I sowie Vorkenntnisse zur Mitbestimmung bei Einstellungen sind erforderlich (vergleichbar mit dem Seminar »Personellen Maßnahmen und Betriebsratshandeln)I


Referenten

Raoul Ulbrich,

Kassierer, IG Metall Friedrichshafen-Oberschwaben und Singen

 

Michael Schrettinger

Rechtsanwalt, Magister juris, Meersburg  

 

Bei der Formulierung einer Zustimmungsverweigerung zu personellen Einzelmaßnahmen nach § 99 BetrVG bestehen häufig Unklarheiten, wie ein wirksame Zustimmungsverweigerung formuliert wird. Außerdem stellen die Verweigerungsgründe Betriebsratsmitglieder regelmäßig vor Herausforderungen. Im Seminar werden rechtswirksame Zustimmungsverweigerungen eigenständig formuliert. Die Seminarinhalte werden auf Grundlage und unter Einbeziehung der gesetzlichen Bestimmungen nach §§ 99 und 100 BetrVG vermittelt.

 


Seminarinhalt

  • Überblick zur Beteiligung des Betriebsrats bei personellen Einzemaßnahmen nach § 99 BetrVG: Einstellung, Ein- und Umgruppierung, Versetzung
  • Unterrichtung des Betriebsrats
  • Reaktionsmöglichkeiten des Betriebsrats nach § 99 BetrVG    
    - Schweigen und Zustimmungsverweigerung  
    - ründe der Zustimmungsverweigerung nach § 99 Abs. 2 BetrVG
    - Form- und Fristanforderungen
    - Beschlussfassung
  • Rechtsfolge der Zustimmungsverweigerung 
  • Arbeitsgerichtliche Ersetzung der Zustimmung nach § 99 Abs. 4 BetrVG 
  • Vorläufige personelle Maßnahme nach § 100 BetrVG
  • Sicherung der Beteiligungsrechte des Betriebsrats


Nutzen

Sie üben die Formulierung der Zustimmungsverweigerung an Beispielen aus der Praxis und sind in der Lage eine rechtswirksame Zusatimmungsverweigerung eigenständig zu verfassen. 

 

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