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Aktiv für Ausbildungsqualität

Referenten

Jan Gottke,

Gewerkschaftssekretär, IG Metall Ulm

 

Die Qualität der Berufsausbildung bemisst sich an unterschiedlichen Faktoren. Davon sind einige abschließend und verbindlich im Berufsbildungsgesetz geregelt. Hierzu zählen beispielsweise die Ausbildungsinhalte, die sich aus dem berufsbildspezifischen Ausbildungsrahmenplan ergeben. In anderen Bereichen haben Betriebsrat und Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) weitreichende Gestaltungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten. Das Seminar bietet einen Überblick über wesentliche, gesetzliche Bestimmungen zu Fragen der Ausbildungsqualität. Außerdem werden die betriebsverfassungsrechtlichen Möglichkeiten von Betriebsrat und JAV im Bereich der Berufsausbildung aufgezeigt, wie etwa zur Eignung des Ausbildungspersonals oder die Gestaltung von betrieblichen Ausbildungsplänen.

 


Seminarinhalt

  • Das Duale System der Berufsausbildung
  • Die gesetzlichen Bestimmungen zur Berufsausbildung nach BBiG im Überblick, insbesondere die Rechte und Pflichten von Auszubildenden und Ausbildenden
  • Allgemeine Aufgaben der JAV nach § 70 BetrVG und des Betriebsrats nach § 80 BetrVG
  • Mitbestimmung des Betriebsrats bei Beurteilungsbögen nach § 94 BetrVG und in Fragen der Berufsbildungnach §§ 96-98 BetrVG




Nutzen

Sie lernen das duale System der Berufsausbildung sowie die wesentlichen Akteure kennen.

Sie erhalten einen Überblick über die gesetzlichen Bestimmungen in Sachen Ausbildungsqualität.

Sie kennen die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats und die Einflussmöglichkeiten der JAV in wesentlichen Fragen der Ausbildungsqualität.

 



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