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Leistungs- und Verhaltenskontrolle mit EDV- und IKT-Systemen

Was darf der Arbeitgeber?

Teilnahmevoraussetzung

Betriebsräte I


Referenten

Willi Ruppert,

IMU Institut GmbH

 

Im Seminar werden rechtliche Grundlagen bei der Einführung und Nutzung von z.B. Internet, E-Mail, ePersonalakten und HR-Sys­temen behandelt. Arbeitnehmerdaten werden im Unternehmen in unzähligen Systemen gespeichert und verarbeitet. Die Daten­schutzgesetze und die Mitbestimmung des Betriebsrats sollen ­dabei die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten schützen und den »gläsernen Mitarbeiter« verhindern. Der Betriebsrat muss daher wissen, was der Arbeitgeber darf und was nicht – und auf welche Gesetze er sich dabei stützen kann. Im Seminar werden die recht­lichen Schranken der Datenverar­bei­tung anhand von beispielhaften betrieblichen Anwendungen vor­gestellt. Die Erforderlichkeit des ­Seminars ergibt sich aus den Aufgaben des Betriebsrats ins­be­sondere nach BetrVG § 80 ­Abs. 1 Nr. 1 und BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 1 und 6. Hierzu gehören auch vertiefende Kenntnisse über die Anwendung des BDSG und anderer Datenschutzgesetze, wie sie im Seminar vermittelt werden.

 


Seminarinhalt

  • Nutzung von Internet, Intranet

  • E-Mail und Archivierung

  • Nutzung von HR-Systemen (Personaldatenverarbeitung im Personalwesen wie
    z.B. Stammdaten, ePersonalakte, E-Learning, Recruiting etc.)

  • Videoüberwachung

  • Übertragung von Daten an Dritte (internationaler Konzern, Cloud, Auftragsdatenverarbeitung)

 

Neben den einschlägigen Datenschutzgesetzen (BDSG, Telekommunikationsgesetz, EU-Richtlinie, DSGV etc.) werden auch die entsprechenden Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte nach BetrVG vorgestellt sowie auf die aktuelle rechtliche Entwicklung eingegangen (Datenübertragung in die USA, Datenschutz-Grundverordnung etc.).

 


Nutzen

Sie erhalten eine Orientierung, welche Daten durch den Arbeitgeber abgefragt und verarbeitet werden dürfen und kennen die gesetzlichen Grenzen.

Sie lernen anhand von praktischen Beispielen, wie die zulässige Datenverarbeitung in einer Betriebsvereinbarung geregelt werden kann.

Sie erfahren den aktuellen Stand der Neuregelungen im Datenschutz.

 

 

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