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Was steht im Tarifvertrag?

Die Tarifverträge der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg im Überblick

Teilnahmevoraussetzung

»Einführung in die Betriebsratsarbeit«


Referenten

Christian Velsink,

2. Bevollmächtigter, IG Metall Ulm

 

Christoph Dreher,

Kassierer, IG Metall Ulm

 

Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände schließen rechtsverbindliche Tarifverträge. Auf­gabe und Pflicht des Betriebsrats in der täglichen Betriebsratsarbeit ist es, diese Tarifverträge umzusetzen und die Einhaltung zu überwachen. Die Voraussetzung dazu ist in erster Linie die Kenntnis der geltenden Tarifverträge, ihrer Bestimmungen und ihrer Auslegung. Neben den entsprechenden Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechten des Betriebsrats werden im ­Seminar auch Grundzüge des Tarifrechts vermittelt. Es richtet sich an Mitglieder der betrieb­lichen Interessenvertretungen aus allen Betrieben im Geltungsbereich der Tarifverträge der ­Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg.


Seminarinhalt

  • Zusammenwirken von Grund-, Tarifvertrags- und Betriebsverfassungsgesetz und Tarifverträgen 
  • Wie stehen Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung und Arbeitsvertrag rechtlich im Verhältnis zueinander?
  • Was regelt der einzelne Tarifvertrag? 
  • Kennenlernen von Tarifverträgen, u. a.
    • Manteltarifvertrag 
    • Urlaubsabkommen für Beschäftigte 
    • Tarifvertrag über die Absicherung betrieblicher Sonderzahlungen
  • Konfliktlösungsmodelle in den Tarifverträgen 

 


Nutzen

Sie wissen Tarifverträge im deutschen Rechtssystem zu verorten.

Sie lernen ausgewählte Tarifverträge der Metall- und Elektroindustrie zu lesen und in der Betriebspraxis zu nutzen.

Sie erlangen Rechtssicherheit bei der Umsetzung und Überwachung von tarifvertraglichen Bestimmungen.

 

TerminOrtFür die RegionDetails 

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