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Kompetent begleiten und unterstützen – Die Teilnahme des

Betriebsrats an Personal- und Mitarbeitergesprächen

Teilnahmevoraussetzung

Betriebsräte I


Referenten

Uta C. Gröschel,

Rhetorik & Kommunikation, Dossenheim

 

In Mitarbeitergesprächen geht es um Entwicklungsziele, um Leistung und um die Zusammenarbeit. Alle Aspekte des Berufslebens und der beruflichen Entwicklung sind Thema. Dabei hängt die Qualität dieser Gespräche stark vom Engagement und der Vorbereitung der Führungskräfte ab und – stärker noch – von der Qualität ihrer Gesprächsführung. Oft sind es gerade die menschlichen Faktoren, die den Wunsch nach Beratung und Begleitung durch ein Betriebsratsmitglied auf­kommen lassen. Das Betriebsverfassungsgesetz gibt den Beschäftigten das Recht, ein Betriebsratsmitglied zu die­sem Gespräch hin­zuzuziehen. Mit dem entsprechenden Know-how steht der Be­triebsrat den Beschäftigten bei den Gesprächen kompetent und sicher zur Seite. Gerade bei schwierigen Ge­sprächen kann eine kompetente Begleitung den entscheidenden Unterschied bewirken. Dazu brauchen Betriebsratsmitglieder eine professionelle Gesprächsführungs- und Beratungskompetenz und müssen wissen, wie sie ihre Kolleginnen und Kollegen optimal und zielgerichtet unterstützen und langfristige Lösungen erzielen können. Im Seminar geht es um die Rolle des Betriebsrats im Zusammenhang mit Personalgesprächen und darum, wie der Betriebsrat die Beschäftigten bei Leistungsbeurteilungsgesprächen unterstützen kann.

 


Seminarinhalt

  • Gesprächstechniken erkennen, verstehen und Gespräche lenken
    • Die beratende Gesprächsvorbereitung
      • Erwartungen, Ziele und Themenfelder klären
      • Die Rolle des hinzugezogenen Betriebsratsmitglieds im Gespräch
    • Während des Gesprächs
      • Die Struktur verstehen und Spielregeln durchsetzen
      • Fragen zu den Themenfeldern
      • Veränderungs- und Entwicklungsperspektiven verhandeln
      • Eingreifen und unterstützen in schwierigen Situationen
      • Deeskalation und konstruktive Gesprächstechniken
  • Die rechtlichen Rahmenbedingungen
    • Unterrichtungs- und Erörterungspflicht des Arbeitgebers
      • Unterrichtung über Arbeitsaufgabe, Art der Tätigkeit, Verantwortung, Einordnung in den Arbeitsablauf, § 81 Abs. 1 BetrVG
      • Änderungen im Arbeitsbereich und die Folgen für den Beschäftigten, 
        § 81 Abs. 2 und 4
      • Die Hinzuziehung des Betriebsrats, § 81 Abs. 4 BetrVG
    • Anhörungs- und Erörterungsrecht des Arbeitnehmers, § 82 Abs. 1 und 2 BetrVG
    • Das Beschwerderecht
      • Das Beschwerderecht des einzelnen Beschäftigten bei ungerechter oder ungleicher Behandlung und die Hinzuziehung des Betriebsrats zur Unterstützung oder Vermittlung, § 84 Abs. 1 BetrVG


Nutzen

Sie kennen die rechtlichen Rahmen­bedingungen zur Rolle des Betriebsrats im Zusammenhang mit Personal- und Leistungsbeurteilungsgesprächen. 

Sie gewinnen in den Gesprächen schnell den Überblick und können die Beschäftigten kompetent begleiten und unterstützen.

Sie sind in der Lage in schwierigen Situationen zu vermitteln, um tragfähige Lösungen auf den Weg zu bringen.

 

 

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