Gefährdungsbeurteilung in der Praxis
Arbeitsbedingungen der Zukunft mitgestalten
Seit Juli 2017 ist die neue ASR V3 in Kraft. Diese Regel konkretisiert unter anderem die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung. Gesundheit ist mehr als nur die Abwesenheit von Krankheit. Es geht im modernen Arbeits- und Gesundheitsschutz darum, die zukünftige Arbeitswelt durch einen dynamischen Prozess mitzugestalten. Den Menschen, sein Wohlbefinden und seine Gesundheit in den Mittelpunkt zu stellen – das ist das Ziel. Über die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz hat der Betriebsrat umfassende Möglichkeiten die Arbeitsbedingungen aktiv mitzugestalten, um eine menschengerechte Gestaltung der Arbeit zu erreichen.
Seminarinhalt
- Rechtsgrundlagen Arbeitsschutzgesetz und Verordnungen
- Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Umsetzung
- Instrumente und Methoden zur Beurteilung von Gefährdungen
- Ableitung von Maßnahmen
- Menschengerechte Arbeitsgestaltung
Nutzen
Sie lernen die gesetzlichen Grundlagen zur Gefährdungsbeurteilung kennen.
Sie kennen die Rechtsprechung zur Mitbestimmung des Betriebsrats bei
der Gefährdungsbeurteilung, bei Unterweisungen und bei der Ableitung von Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheit.
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