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Gesetzliche Neuregelungen bei Leiharbeit und Werkverträgen

Referenten

Georg Faigle,

Gewerkschaftssekretär, IG Metall Albstadt

 

Dieter Stang,

Rechtsanwalt, ehrenamtlicher Richter am Bundesarbeitsgericht, Stuttgart

 

Zum 01. April 2017 treten neue gesetzliche Regelungen zu Leiharbeit und Werkverträgen in Kraft. Die Tarifverträge zur Leiharbeit (TV Leih-/Zeitarbeit, TV Branchenzuschläge, Tarifverträge DGB-BAP/IGZ) sind in Folge der Gesetzesänderung ebenfalls neu verhandelt worden. Die geplanten Änderungen haben erhebliche Auswirkungen auf die betriebliche Praxis und stellen den Betriebsrat vor eine neue Herausforderung. Im Seminar wird eingehend dargestellt, welche neuen Handlungsmöglichkeiten sich für den Betriebsrat beim Einsatz von Leiharbeitnehmern ergeben. Es wird weiterhin praxisnah erörtert, in welchen Fällen eine Anpassung der ggf. bestehenden betrieblichen Regelungen erforderlich und sinnvoll erscheint. Das Seminar beschäftigt sich zudem mit den erweiterten Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei Werk- oder Dienstverträgen. Hierbei wird insbesondere die neue Rechtslage bei Schein-Werkverträgen einen Schwerpunkt darstellen. 

 

 


Seminarinhalt

  • Überblick über die gesetzlichen und tariflichen Neuregelungen zur Leiharbeit
    • Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
    • Änderungen im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
    • Tarifliche Neuregelungen (TV LeihZ, TV Branchenzuschlag, Entgelttarifverträge)
  • Neue Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung 
    • Auswirkungen der gesetzlichen Neuregelungen für den Betriebsrat
    • Notwendige Anpassung der bestehenden Betriebs- vereinbarungen an die neue Rechtslage
  • Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei Fremdvergabe
  • Möglichkeiten zur Aufdeckung von „Scheinwerkverträgen“

 


Nutzen

Sie sind vertraut mit den rechtlichen Neuerungen bei der Arbeitnehmerüberlassung und beim Einsatz von Beschäftigten im Rahmen von Dienst- und Werkverträgen.

Sie lernen die Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats kennen, um den Einsatz von Leiharbeit und Werkverträgen erfolgreich zu begrenzen.

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