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Die Gestaltung »Guter Arbeit« im Betrieb durch die Anwendung der neuen Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

und die Umsetzung der neuen Regeln für Arbeitsstätten »ASR« erfolgreich begleiten

Teilnahmevoraussetzung

Betriebsräte I oder Teilhabepraxis I, Arbeits- und Gesundheitsschutz I


Referenten

Peter Lochstampfer,

Betriebsrat, TDK Electronics AG, Heidenheim

 

Jonas Rauch,

M.A. Human Ressource Management - Personalpolitik, Geschäftsführer Lern-Werkstatt.info GmbH

 

Die Gesundheit der Beschäftigten im Blick haben. Worauf kommt es dabei bei der Verwendung von Arbeitsmitteln an und welche Möglichkeiten ergeben sich durch die Anwendung der Regeln für Arbeitsstätten? Bei der neu gefassten Betriebssicherheitsver­ord­nung geht es nicht nur um den Unfallschutz, sondern im umfassenden Sinne um den Schutz der Gesundheit. Bereits bei der Auswahl von Arbeitsmitteln müssen Fragen zur ergonomischen Arbeitsgestaltung, zur Berücksichtigung psychischer Belastungen und zur Beachtung gesundheitlicher Aspekte behandelt werden. Mit der Arbeitsstättenverordnung sind die technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) verbunden. Sie konkretisieren die Inhalte der Verordnung und geben den aktuellen Stand von Technik und arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse wieder. Zu wenig Platz bei der Arbeit? Schlechte Luft im Büro? Und die Sonne blendet auch noch? Bei der Umsetzung der beiden Verordnungen hat der Be­triebs­rat starke Mitbestimmungsrechte. Durch eine Vielzahl von regelungsoffenen Tatbeständen, bei denen es keine konkreten Vorgaben gibt, greift das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Gestaltung und der betrieblichen Konkretisierung. Welche Auswirkung hat die Neuregelung auf die Gefährdungsbeurteilung und was muss aus Sicht des Betriebsrats beachtet werden?

 


Seminarinhalt

  • Zusammenhang Arbeitsschutzgesetz und weiterer Arbeitsschutzverordnungen

  • Die Gefährdungsbeurteilung als Schlüsselfunktion bei der Auswahl von Arbeitsmitteln

  • Die Mitbestimmung bei regelungsoffenen Tatbeständen

  • Das sogenannte vereinfachte Verfahren und die Grundbedingungen

  • Der Einsatz von Arbeitsmitteln und das Zusammenwirken von Einsatzbedingungen

  • Die Anwendung der ASR (Technische Regeln für Arbeitsstätten) und die Bearbeitung konkreter und praxisnaher Beispiele aus den Betrieben der Teilnehmenden

  • Die Einbindung der Beschäftigten bei der Gefährdungsbeurteilung

  • Die Bedeutung der Rangfolge von Schutzmaßnahmen


Nutzen

Sie haben einen Überblick über die Änderungen der Betriebssicherheitsverordnung und der Inhalte der ASR (Technischen Regeln für Arbeitsstätten) und deren Bedeutung für die praktische Umsetzung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung.

Sie erfahren, wie Sie Maßnahmen zum Abbau von Belastungen und Gefährdungen an Produktions- und Büroarbeitsplätzen vereinbaren und umsetzen können.

Sie kennen die rechtlichen Rahmenbedingungen und wissen, welche Mitbestimmungsrechte der Betriebsrat hat.

 

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