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Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung

Notwendiges Datenschutzwissen für den Betriebsrat

Teilnahmevoraussetzung

Betriebsräte I, Grundkenntnisse im Beschäftigten­datenschutz


Im Dezember 2015 haben sich die EU-Institutionen nach mehr­jährigen Verhandlungen auf eine neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geeinigt. Diese erneuert den Datenschutz grundlegend und vereinheitlicht ihn europaweit. Die Verordnung tritt 2018 in Kraft und wird weitestgehend das Bundesdatenschutzgesetz ersetzen. Für einzelne Bestimmungen soll es Öffnungsklauseln geben, die es den einzelnen Ländern ermöglichen, spezifische Vorschriften durch gesetzliche oder kollektivrechtliche Vereinbarungen zum Datenschutz – insbesondere zum betrieblichen Datenschutz– zu treffen. In den Betrieben müssen sich Arbeitgeber und Betriebsrat rechtzeitig um die Umsetzung der DSGVO kümmern. Das Seminar vermittelt die Neuerungen, welche die neue DSGVO mit sich bringt. Die Teilnehmenden lernen die zentralen Bestimmungen kennen, die für den betrieblichen Datenschutz wichtig sind und wie diese im Betrieb umgesetzt werden können.

 


Seminarinhalt

  • Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung im Überblick
  • Der Beschäftigtendatenschutz: Was wird wo geregelt? (VO oder Öffnungsklausel)
  • Datenverarbeitung und Datenübermittlung in Betrieben/Unternehmen
    • Änderungen im Vergleich zum bisherigen Recht
    • Aufgaben und Pflichten der Betriebsparteien
    • Rechte der Beschäftigten
  • Die künftigen Aufgaben und die Stellung der betrieblichen Datenschutzbeauftragten
  • Neue Rolle und Zuständigkeiten der Aufsichtsbehörden
  • Auswirkungen auf bestehende Betriebsvereinbarungen
  • Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei der Umsetzung der DSGVO


Nutzen

Sie kennen die wichtigsten ­Be­­­stim­mungen der neuen DSGVO.

Sie wissen, welche Änderungen im Betrieb zu beachten und umzusetzen sind.

Sie können Ihre weitreichenden Auf­gaben im betrieblichen Datenschutz besser wahrnehmen.

Sie sind in der Lage, bestehende Be­triebsvereinbarungen hinsichtlich der neuen DSGVO zu überprüfen.

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