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Arbeits- und Sozialrecht für die Schwerbehindertenvertretung

Rechtlich fit für die Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung

Teilnahmevoraussetzung

Teilhabepraxis I


Hinweis

Die Zimmerbelegung kann im Notfall in einem nahe gelegenen Hotel erfolgen. In diesem Fall ändern sich die Preise für Übernachtung und Verpflegung.

Schwerbehinderte/Gleichgestellte Beschäftigte und Menschen mit Behinderung brauchen nicht nur besondere Förderung und Unterstützung. Für sie gelten auch besondere rechtliche Bestimmungen. In diesem Seminar werden die arbeitsrechtlichen Besonderheiten behandelt. Die Regelungen zum Schwerbehindertenrecht im Sozialgesetzbuch IX haben weitreichende Auswirkungen auf das Arbeits­recht, die die Schwerbehindertenvertretung kennen muss. Im Seminar werden wichtige arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften von der Einstellung bis zum Kündigungsschutz vermittelt. In der Recht­sprechung gab es in den letzten Jahren richtungsweisende neue Entscheidungen, die im Se­minar berücksichtigt werden.
 


Seminarinhalt

  • Rechtsgrundlagen im Arbeitsrecht
  • Begriffsklärungen (Behinderung, Schwerbehinderte, Gleichgestellte)
  • Besetzung von Arbeitsplätzen mit Menschen mit Behinderung
    • Bewerbung und Einstellung unter Beachtung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
    • Versetzungen
  • Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft und Gleichstellung
    • Antrags- und Entscheidungsverfahren
    • Widerspruch gegen eine Entscheidung
  • Der besondere Kündigungsschutz
    • Kündigungsarten, insbesondere personenbedingte Kündigung
    • Stellung der Schwerbehindertenvertretung
    • Ablauf des Kündigungsschutzverfahrens
    • Zusammenarbeit mit dem Integrationsamt; Stellungnahme
  • Das SGB IX
    • Aufgaben, Rechte und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung
    • Der „neue" § 38a (unterstützte Beschäftigung)
    • Rechte schwerbehinderter Menschen
  • Arbeitsrechtliche Fragestellungen (zu Urlaub, Krankheit, Arbeitszeit)
  • Verknüpfungen im Sozialrecht
    • Auswirkungen in anderen sozialrechtlichen Rechtsgebieten
      (Kranken-, Renten-, Arbeitslosenversicherung)
    • Zusammenarbeit mit Ämtern und Behörden
       


Nutzen

Sie wissen in arbeitsrechtlichen Fragestellungen besser Bescheid.

Sie können Ihren Aufgaben nach dem SGB IX besser nachkommen.

Sie sind in der Lage, Ihre Rechte und Pflichten professioneller wahrzunehmen.
 

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