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Betriebliche Umsetzung des Tarifergebnisses 2018 in der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg: Handlungsmöglich­keiten des Betriebsrats im Rahmen der betrieblichen Personalplanung

Teilnahmevoraussetzung

Betriebsräte I, betriebliche Umsetzung des Tarifergebnisses 2018 in der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg


Referenten

Klaus-Peter Manz,

2. Bevollmächtigter, IG Metall Albstadt

 

Frank Lönnies,

Dipl. Theologe, Dipl. Kaufmann (FH) Personal- und Organisationswesen, Trainer, systemischer Coach

 

Ab 2019 gilt für die Betriebe im Geltungsbereich der Tarifverträge der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg eine neue tarifliche Arbeitszeitregelung, die verkürzte Vollzeit. Zudem kann das tarifliche Zusatzgeld (T-ZUG) für bestimmte Beschäftigte in zusätzliche bezahlte freie Tage umgewandelt werden (Wahloption für tarifliche Freistellungszeit). Die Planbarkeit von Arbeitszeit, eine bessere Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben und mehr Zeitflexibilität für Beschäftigte sind dadurch möglich. Aber werden die neuen Regelungen auch ausgeschöpft, ohne dass es zu unerwünschter Leistungsverdichtung bei den Kolleginnen und Kollegen führt? Könnten sich ferner im Beratungsprozess zur Organisation im Betrieb Widerstände ergeben, für welche der Betriebsrat besondere Argumentationslinien benötigt? Hier ist der Betriebsrat besonders gefordert, seine Beteiligungsrechte in Fragen der Personalplanung gemäß § 92 BetrVG proaktiv wahrzunehmen. In diesem Seminar sollen die Mitgestaltungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei der Personalplanung unter dem besonderen Gesichtspunkt der Umsetzung des Tarifergebnisses in Fragen der Arbeitszeit behandelt werden.

 


Seminarinhalt

  • Wesentliche Gesichtspunkte der Personalplanung gemäß § 92 BetrVG
  • Auswirkungen der Personalplanung auf die Beschäftigten im Betrieb

  • Das Planungsgespräch der Betriebsparteien zum Arbeitsvolumen
  • Antragstellung und Auswahlverfahren zur verkürzten Vollzeit bzw. tariflichen Freistellungszeit

  • Bestandsaufnahme der bisherigen Arbeitszeitaufkommen und Reglungen (z.B. anhand von Betriebsvereinbarungen zu Schichtmodellen) sowie der bisherigen Inanspruchnahme der Teilzeit/kurze Vollzeit/verlängerte Vollzeit)
  • Die Rolle des Betriebsrats bei Nichteinigung über die künftige Verteilung der Arbeitszeit in verkürzter Vollzeit

  • Personalentwicklungsplanung und Qualifizierung, Weiterbildungsmaßnahmen bei Fachkräfteengpässen, Anwendung des Tarifvertrags zur Qualifizierung
  • Nutzung betrieblicher und tariflicher Instrumente zur Arbeitszeitkompensation 

  • Erweiterte Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei Überschreitung der Quote

 


Nutzen

Sie sind über die Handlungsmöglich­keiten des Betriebsrats bei der Umsetzung des Tarifergebnisses informiert und können die Beteiligungsrechte des Betriebsrats im Rahmen der betrieblichen Personalplanung gezielt wahrnehmen, um eine bessere Planbarkeit von Arbeitszeit, Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben sowie mehr Zeitflexibilität für die Beschäftigten zu erreichen.

 

 

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