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Datenschutz in internationalen Konzernen

Teilnahmevoraussetzung

Betriebsratsvorsitzende und Betriebsratsmitglieder, die sich mit dem Thema IT und Datenschutz beschäftigten.


Referenten

Eckhard Domnik,

IMU Institut GmbH

 

In internationalen Konzernen werden personenbezogene Daten länderübergreifend transferiert und genutzt. Dies wird als eine Selbstverständlichkeit angesehen. Ist das überhaupt rechtlich zulässig? Eine wirtschaftliche Rechtseinheit (Konzern) bedeutet nicht, dass jeglicher Datentransfer rechtlich zulässig ist. Wann und wozu sind welche nationalen/internationalen Verträge erforderlich, um erst einmal die erforderlichen Rechtsgrundlagen im Konzern zu schaffen? Welche Kontrollmöglichkeiten hat anschließend der Betriebsrat, um auch die Einhaltung der Verträge zu kontrollieren? Die Seminarinhalte werden auf Grundlage und unter Einbeziehung insbesondere der folgenden gesetzlichen Bestimmungen vermittelt: BetrVG § 80 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. BDSG § 32; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 6.

 


Seminarinhalt

  • Kurze Darstellung der Entwicklung des Datenschutzes in Deutschland
  • Begrenzung in internationalen Konzernen durch das Datenschutzrecht
  • Herausforderung Konzerndatenschutz
  • Schaffung der rechtlichen Zulässigkeit von internationalen Datentransfers/-zugriffen mit Einzelfallbehandlungen
  • Unterscheidung der verschiedenen rechtlichen Datenverarbeitungsformen (Auftragsdatenverarbeitung, Funktionsübertragung, Weitergabe an Dritte)
  • Rechtliche Erfordernisse eines ausreichenden Datenschutzniveaus beim Datentransfer
  • Kontrollmöglichkeiten für den Betriebsrat

 


Nutzen

Sie kennen die grundsätzlichen Bedingungen des Datenschutzes im Rahmen des Bundesdatenschutz­gesetzes (BDSG).

Sie wissen, dass der Betriebsrat die Pflicht hat, die Einhaltung des BDSG zu kontrollieren und erfahren, wie Sie mittels des Mitbestimmungsrechts hierfür Standards vereinbaren können.

Sie lernen die grundlegenden formalen Anforderungen zur Sicherung des ­entsprechenden Datenschutzniveaus im nationalen und internationalen Rahmen kennen, wissen welche Verträge (Betriebsvereinbarung, bilaterale Ver­träge) erforderlich sind und wie deren Einhaltung kontrollierbar ist.

 

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